Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vollmacht und wem kann ich sie erteilen?

Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bestimmt, Ihre Angelegenheiten wahrzunehmen, wenn Sie es selbst nicht können.
Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann im Regelfall mit einer Vollmacht zum Bevollmächtigten bestimmt werden.

Ein Formular des Bundesministeriums der Justiz, Stand: Januar 2023 finden Sie hier.


Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.