Umzug

Vorgaben und Richtlinien für den Umzug

Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten?

Persönliches Eigentum entfernen
Räumen Sie alle persönlichen Gegenstände aus Wohnung, Neben- und Kellerräumen, auch eigene Einbauten und vom Vormieter übernommene Gegenstände. Eine nachträgliche Entsorgung seitens der WBG „Glück Auf” Gera eG erfolgt auf Kosten des Mieters.

Ursprünglichen Zustand wiederherstellen
Bauliche Veränderungen müssen entfernt und die Wohnung wieder in den bei der Wohnungsübernahme vorgefundenen Zustand zurückversetzt werden. Davon ausgenommen sind schriftlich genehmigte Ein- oder Umbauten mit Option auf Übernahme durch die WBG „Glück Auf” Gera eG.

Renovieren, ja oder nein?
Sie erhalten von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung, in der wir Ihnen mitteilen, wie Sie Ihre Wohnung an uns zurückgeben müssen, ggf. muss die Wohnung renoviert werden.

Private Einbauten entfernen
Entfernen Sie Teppichböden, Deckenplatten, Wandverkleidungen etc. und beseitigen Sie zum Beispiel Kleberreste an Türen und Fenstern.

Zimmertüren montieren
Ausgehängte und ausgelagerte Zimmertüren müssen wieder montiert werden.

Dübel entfernen
Entfernen Sie Dübel aus Decken und Wänden und verschließen Sie die Löcher fachgerecht.

Wohnung gründlich reinigen
Entfernen Sie Schmutz von Fußböden, Fenstern, Heizkörpern, Heizungsrohren, Sanitärobjekten, Fliesen, Lüftungsgitter etc.

Schlüssel übergeben
Übergeben Sie bei der Wohnungsabnahme alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel an unsere Mitarbeiter.


Ummeldungen bei Ämtern und Dienstleistern

  • Nachsendeauftrag bei der Post beantragen
  • Einwohnermeldeamt: neue Anschrift mitteilen
  • Gas- und Stromlieferanten: Mitteilung der Zählerstände und der neuen Anschrift
  • Kabelanschluss-Vertrag kündigen bzw. ummelden
  • Beitragsservice von ARD und ZDF (früher GEZ) ummelden
  • Telefon & DSL ummelden
  • KFZ bei Zulassungsstelle ummelden
  • Banken und Versicherungen: neue Anschrift mitteilen

Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.