Informationen zur Trinkwasserverordnung

Ratgeber und wichtige Hinweise

Seit dem 1. November 2011 gilt eine neue Trinkwasserverordnung in Deutschland. Die darin enthaltenen Veränderungen, insbesondere zur Beprobung des Warmwassers auf Legionellenbefall, haben durch die öffentlichen Medien zur Verunsicherung bei den Mietern geführt. Nachfolgend beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen.


Was verändert sich?

Neu ist, dass für alle Großanlagen mit einem Speichervolumen größer 400 Liter sowie Leitungssträngen mit mehr als drei Litern Wasservolumen bis zur Entnahmestelle,nunmehr gesetzlich festgelegte Probeentnahmen in der Warmwassererzeugungsanlage und in Wohnungen vorgeschrieben sind. Dabei wird das Wasser ausschließlich auf das Vorhandensein von Legionellen untersucht.


Muss der Mieter mitwirken?

Ja, aber nicht in jeder Wohnung wird die Probe genommen. Vorgeschrieben ist die am weitesten vom Warmwasserspeicher bzw. -erzeuger entfernte Wohnung. Dort wird die Mischbatterie im Bad als Zapfstelle genutzt. Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme handelt, ist der Zugang durch den Mieter zu gewähren. Mit den betroffenen Mietern wird vor der Probeentnahme rechtzeitig ein entsprechender Termin vereinbart.

Die Probeentnahmen werden ausschließlich durch autorisiert Personen durchgeführt, die sich bei Ihnen ausweisen. Dazu hat die „Glück Auf” ein entsprechendes Labor beauftragt.


Wer trägt die Kosten der Untersuchung?

Die Kosten der turnusmäßig durchzuführenden Kontrollen sind den Kosten der Wasserversorgung zuzuordnen und daher im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlagefähig. Wir nehmen das Wirtschaftlichkeitsgebot ernst und haben die Laborleistungen ausgeschrieben und verhandelt. So können wir die Kosten begrenzen.


Was sind Legionellen und wie breiten sie sich aus?

Legionellen sind Krankheitserreger, die sich bevorzugt in warmen und stehendem Wasser ansiedeln und vermehren. Erst ab einer bestimmten Konzentration (Grenzwert ist bei 100 Koloniebildenden Einheiten (KBE)/100 ml festgelegt) müssen Maßnahmen ergriffen werden.

Das heißt aber nicht, dass bei Überschreitung gleich umittelbare gesundheitliche Beeinträchtigungen des Menschen zu befürchten sind.
Legionellen brauchen für optimales Wachstum eine Wassertemperatur von 25 bis 50 Grad Celsius. Stehendes Wasser in den Leitungen, fördert die Vermehrung. Die Vermeidung dieses Temperaturbereiches und die regelmäßige Nutzung aller Entnahmestellen können eine unzulässige Vermehrung verhindern.


Welche Krankheiten können Legionellen auslösen?

Legionellen können Pontiac-Fieber und Lungenentzündungen verursachen. Die Infektion erfolgt über die Lunge durch Vernebelung von Wasser, z. B. beim Duschen. Die Infektion ist nicht ansteckend.


Was müssen Vermieter tun, damit sich Legionellen nicht ausbreiten können?

Vermieter müssen den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage sicherstellen, das heißt dafür sorgen, dass das Wasser regelmäßig mindestens einmal am Tag auf mindestens 60 Grad Celsius erwärmt und die Zirkulation mit mindestens 55 Grad Celsius abgesichert wird.

Unsere Heiz- und Warmwasseranlagen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben. Daher ist die Legionellengefahr sehr gering.


Was können die Bewohner tun, um sich vor Legionellen zu schützen?

Alle Mieter haben eine Selbstverantwortung für den Umgang mit dem bereitgestellten Warmwassr, da das Wohnverhalten nicht mehr der technischen Einflussnahmemöglichkeit des Vermieters unterliegt.

Gerade im Leitungsende zwischen Zirkulationsleitung und Abnahmestelle in der Wohnung können sich durch stehendes Wasser Legionellen bilden. Das sind die tatsächlich kritischen Zonen.
Durch regelmäßige Wasserentnahme an den Zapfstellen können Mieter der Legionellenbildung und der Gefährdung der Gesundheit entgegenwirken.

Faustregel

Wenn die Mischbatterie drei Tage nicht benutzt wurde, sollte das abgestandene Wasser abgelassen werden. Es kann zum Putzen oder Blumengießen verwendet werden.

Bitte den Wasserhahn so lange aufgedreht lassen, bis das Wasser wieder richtig kalt bzw. heiß aus der Leitung kommt.

Nach dem Urlaub oder einem langen Wochenende bitte nicht gleich unter die Dusche stellen,sondern das Wasser erst wie beschrieben ablaufen lassen. Eventuell vorhandene Legionellen könnten durch das feine Versprühen unter der Dusche besonders schnell über die Atemwege in die Lunge gelangen und vor allem bei Menschen mit verringerter Immunabwehr zur Lungenentzündung führen.


Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.