Inhaberschuldverschreibung

Laufzeiten & Zinskonditionen (gültig ab 01.09.2023)

Legen Sie Ihr Erspartes bei Ihrer Genossenschaft an und sichern Sie sich so lukrative Zinserträge.

Typ A ab 1.000,00 €  I  1 Jahr: 2,00 %  I  2 Jahre: 2,25 %  I  3 Jahre: 2,50 %
Typ B ab 5.000,00 €  I  1 Jahr: 2,50 %  I  2 Jahre: 2,75 %  I  3 Jahre: 3,00 %

Vorteile & Sicherheiten

  • Urkunde sichert verbrieftes Recht auf jährliche Zinszahlung und Kapitalrückzahlung nach Ende der Laufzeit
  • Übertragbarkeit der Urkunde (z.B. an Kinder und Enkel)
  • Stückelung in 100-Euro-Schritten möglich
  • Ausgabe und Rücknahme der Urkunde erfolgen gebührenfrei
     
    Die Zinserträge unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer (Zinsabschlag)!
    Sie sind jedoch Bestandteil der persönlichen Einkommenssteuererklärung.
    Wir sichern Ihnen selbstverständlich bankenübliche Vertraulichkeit zu.

Für die Beratung stehen Ihnen:

  • Nicole Werbelow, Telefon 83330-55
  • Franziska Werner, Telefon 83330-50
  • sowie die beiden Vorstände Uwe Klinger und Mathias Lack gern zur Verfügung

Hinweis an alle Inhaber von Inhaberschuldverschreibungen:

1. Die Rückzahlung des Anlagebetrages ist je nach Laufzeit am 1. eines Monats fällig. Falls eine abgelaufene IHS in einen neuen Vertrag ohne Unterbrechung der Laufzeit eingebunden werden soll, ist dies ohne Zinsverlust bis zum Ablauf des Monats der Fälligkeit möglich. Bei verspäteter Einlösung, also ab dem nächsten 1. des Monats, der auf die Endfälligkeit folgt, ist eine Neuanlage erst ab dem nächsten 1. des Folgemonats möglich.

2. Zinsen für die IHS werden generell ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ausgezahlt. Eine vorzeitige Verrechnung von Zinsen für eine Neuanlage einer abgelaufenen IHS ist nicht statthaft.


Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.