FAQ – Betriebskosten

Fragen und Antworten zu den Betriebskosten im bestehenden Nutzungsverhältnis

Welche Betriebskostenarten gibt es?

  • Aufzugskosten
  • Grünpflege
  • Grundsteuer
  • Hausmeister
  • Hausbeleuchtung
  • Hausreinigungskosten
  • Heizung- und Warmwasseraufbereitung
  • Kabelfernsehen
  • Müllentsorgung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Schornsteinreinigung
  • Straßenreinigung
  • Wasserver- und Entsorgung
  • Wartungen
  • Winterdienst
  • Versicherungen
  • Sonstige Betriebskosten

siehe auch Betriebskostenverordnung (BetrKV)


Wann ist die Abrechnung fällig?

Die jährliche Abrechnung muss spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zugestellt werden. Beispiel: Die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 müss bis spätestens 31. Dezember 2017 zugestellt werden. Ist dieser Tag ein Samstag oder Sonntag, endet die Frist am 2. Januar 2018.


Was bedeutet Kalt- und Warmmiete?

Die Kaltmiete auch Nettomiete genannt, umfasst die kalte Miete einer Wohnung oder eines Hauses und wird vom Vermieter dafür erhoben, dass der Mieter das Eigentum nutzen darf. Die „Glück Auf” richtet sich bei der Höhe der Kaltmiete nach dem für Gera gültigen Mietspiegel. Der Mietspiegel ist fest innerhalb des § 558c BGB verankert und wird in enger Zusammenarbeit zwischen Mieter- und Vermieterverbänden erarbeitet.

Die Warmmiete wird oftmals auch Bruttomiete genannt. Hier werden zu der Kaltmiete noch die anfallenden Nebenkosten hinzuaddiert. Bei diesen Nebenkosten handelt es sich im Regelfall um die Betriebskosten, welche im § 556 BGB geregelt werden. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Müllabfuhr, Wasserversorgung und -entsorgung, Kosten für Versicherungen, Kabelanschluss, Gemeinschaftsstrom oder auch Kosten für einen Hausmeister. Ein weiterer Posten innerhalb der Nebenkosten sind die Kosten für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser. Werden die Kosten für Heizung und Warmwasser vom Mieter direkt an den Lieferanten gezahlt (z.B. bei einer Gas-Etagenheizung) sind diese Kosten kein Bestandteil des Mietvertrages.

Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete

Im Haus stehen Wohnungen leer, bezahle ich als Mieter die Betriebskosten für diese Wohnungen mit? Nein. Die Kosten werden auf die Gesamtwohnäche des Gebäudes einschließlich der Leerwohnungen verteilt. Sie werden nur für Ihren Anteil an der Gesamtwohnäche mit Kosten belastet. Die Kosten für die Leerwohnungen tragen wir. Sogar bei verbrauchsabhängiger Abrechnung von Heizung, Wassererwärmung und gegebenenfalls Wasser entstehen für uns – obwohl in einer leeren Wohnung weniger Heizungswärme und selten überhaupt Wasser verbraucht werden – dennoch immer mindestens Kosten in Höhe des festgelegten Anteiles der Verteilung auf die Wohnfläche (zwischen 30 % und 50 %).


Wie ergibt sich die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung?

Die Höhe der Vorauszahlung auf die Nebenkosten wird vor Abschluss des Mietvertrages festgelegt. Die „Glück Auf” kalkuliert die Höhe der Nebenkosten für das Haus bzw. für eine bestimmte Wohnung. Bei der Neuvermietung einer Wohnung, wird sich an den gezahlten Nebenkosten des Vormieters bzw. am Durchschnitt des Hauses orientiert. Die Festlegung bzw. Kalkulation der Betriebskosten ist die Grundlage für die monatliche Nebenkostenvorauszahlung. Ist die Höhe der entstandenen Nebenkosten geringer als die Vorauszahlung, bekommt der Mieter die Dierenz nach der Nebenkostenabrechnung zurück. Sind die tatsächlichen Nebenkosten allerdings höher als die Vorauszahlung, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten. Die Nebenkostenvorauszahlung wird bei einem andauernden Mietverhältnis jährlich an den Vorjahresverbrauch angepasst. Sodass im Bestfall weder ein großes Guthaben noch eine große Nachzahlung entsteht.


Warum erfolgte zum Jahresende keine Ablesung der Messgeräte?

Die „Glück Auf” ist weiterhin bestrebt, alle Messgeräte auf Basis „Funk” auszustatten. Insofern ist es nicht mehr notwendig, dass der Ablesedienst die Wohnung betreten muss. Die Daten werden per Funk „ferngelesen”.


Warum haben Heizkörper verschiedene Faktoren?

Die Wärmeverbrauchswerte werden durch Umrechnung der Ablesedaten mittels Bewertungsfaktor ermittelt. Dieser gilt nur das jeweils eingesetzte Wärmemessgerät auf Basis eines technischen Grunddatenblattes. Größe und Bauart des Heizkörpers gehen somit in die Messung ein.


Warum hat mein Nachbar ein Guthaben und ich eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung?

Grundsätzlich ist ein Vergleich mit dem Nachbarn nur bedingt möglich. Hier spielen Faktoren wie Wohnungsgröße, Verbrauchsverhalten und Höhe der individuell geleisteten Vorauszahlungen eine wichtige Rolle. Auch ein unterjährig abgeschlossener oder beendeter Mietvertrag ist hier von Bedeutung.

Also: Erst mal genau prüfen, dann nachfragen.


Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.