Mietschulden - Ein Ratgeber zur Vermeidung und Bewältigung!
- Verfügen Sie über ein geregeltes Einkommen?
Lassen Sie sich bereits bei Abschluss Ihres Mietvertrages eine Einzugsermächtigung von uns aushändigen, dies kann auch im Nachhinein erfolgen! Somit sichern Sie sich ab, dass Ihre Miete zum richtigen Zeitpunkt abgebucht wird.
- Können Sie Ihre Miete nicht bis zum 3. Werktag des Monats zahlen, weil Sie Ihr Gehalt erst später erhalten?
In diesem Fall ist es möglich eine individuelle Regelung zu finden. Suchen Sie den Kontakt zu uns.
- Beziehen Sie Zuschüsse von der Agentur für Arbeit, der ARGE oder dem Sozialamt?
Füllen Sie bei dem zuständigen Amt eine Abtrittserklärung aus, damit wird Ihre Miete von dieser Behörde direkt an uns überwiesen.
Diese Möglichkeiten der Abbuchungen finden auch bei den Genossenschaftsanteilen Verwendung.
- Sie können die nächste Montasmiete nicht zahlen oder sind einen Monat in Rückstand?
Ihr zuständiger Hausverwalter steht Ihnen beratend zur Seite:
Frau Kirchberger, Tel. 0365 83330-31
Frau Wunderlich, Tel. 0365 83330-32
- Sie können für mehrere aufeinander folgende Monate keine Miete bezahlen?
Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit , sich an den für Sie zuständigen Hausverwalter zu wenden.
Außerdem steht Ihnen das Rechnungswesen beratend zur Seite:
Herr Bittner, Tel. 0365 83330-50
- Weitere Informationen und Hilfe bezüglich möglicher finanzieller Unterstützung (z.B. ALG I + II, Wohngeld, Berufsbildungsbeihilfe, BAföG) können Sie bei folgenden Ämtern erhalten:
- ARGE, Reichsstraße 15
- Bundesagentur für Arbeit, Reichsstraße 15, Tel. 0365 857-0
- Sozialamt, Gagarinstraße 99 - 100, Tel. 0365 83830-01
- Schuldnerberatungsstelle, Greizer Straße 53, Tel. 0365 8814-25
Sollten Sie nicht handeln, kommen folgende Konsequenzen auf Sie zu:
- 1. Sie erhalten die fristlose Kündigung!
- 2. Es entstehen weitere offene Forderungen gegen Sie, siehe Beispielrechnung
- Sie werden aus der Genossenschaft ausgeschlossen!
Beispielrechung:
Offene Monatsmieten | 2530,00 Euro |
Mahngebüren | 8,00 Euro |
Mahnbescheid | 380,00 Euro |
Vollstreckungsbescheid | 60,00 Euro |
Gerichtsvollzieher | 100,00 Euro |
Einwohnermeldeamt | 5,00 Euro |
Eidesstattliche Versicherung | 15,00 Euro |
Räumungsklage | 315,00 Euro |
Pfändungsbeschluss | 95,00 Euro |
entstandene Forderungen | 3508,00 Euro |
Es handelt sich hierbei um eine Beispielrechnung, die entstehenden Forderungen variieren von Fall zu Fall.










