Genossenschaftsanteile
Die eingezahlten Genossenschaftsanteile verzinst die „Glück Auf“ satzungsgemäß jedes Jahr. Dabei werden die Pflichtanteile (2) mit 1 % verzinst. Alle weiteren Anteile wurden in diesem Jahr bereits zum vierten Mal in Folge mit 3 % verzinst. Damit ist der Erwerb von Anteilen der „Glück Auf“ durchaus auch als wertbeständige Anlageform anzusehen.











